Prioritätsachse B

Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
In der Prioritätsachse B werden folgende Investitionsprioritäten bedient:
Investitionspriorität 1
Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Investitionspriorität 2
Auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für lokale Entwicklung
Finanzielle Ausstattung (ESF-Mittel):
Investitionspriorität 1: 154.921.342 €
Investitionspriorität 2: 20.000.000 €
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Investitionsprioritäten finden Sie in der jeweiligen Rubrik.